Mit einer Einstweiligen Verfügung hat des Oberlandesgericht München der Zentrale für private Überspielrechte (ZPÜ) untersagt, einen Tarif für die Abgabe auf Personal Computer aufzustellen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das Gericht folgt damit einer Eingabe des Zentralverbandes der Computerindustrie Zitco. (Urheberrecht, Rechtsstreitigkeiten)