Im Internet handelnde Unternehmen müssen ihre Kunden unmissverständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht aufklären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale (Weiter lesen)Verwandter InhaltGerüchte: Warum Intel jetzt Nvidia kaufen könnteJustizministerin: Druck machen gegen KinderpornosMicrosoft und Caritas starten IT-Training für Kinder