Nach der Bundestagswahl und dem neuen Koalitionsvertrag war es um das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz recht still geworden - dabei bedarf das noch von der Großen Koalition verabschiedete Gesetz lediglich noch der Unterschrift des Bundespräsidenten, um in Kraft zu treten. Doch genau diese verweigerte Präsident Köhler nun.