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20.09.2026 13:18 Uhr, Quelle: Heise

Oberverwaltungsgericht: Smart Pet Feeder ist keine verbotene Abhöranlage

Die Bundesnetzagentur darf den Vertrieb eines Smarthome-Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon vorerst nicht stoppen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW.

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