Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) musste vor de Bundesgerichtshof (BGH) eine herbe Niederlage einstecken. Der BGH folgte der Argumentation der Druckerhersteller und entschied, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. (Drucker)