21.01.2020 19:45 Uhr, Quelle: Heise

EuGH-Generalanwalt: Beim Zugriff auf Verbindungsdaten gelten hohe Hürden

Strafverfolger dürfen Verkehrsdaten nur unter Auflagen nutzen, betont ein Gutachter am EuGH. Zur Vorratsspeicherung sagt er nichts.

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