15.01.2020 21:10 Uhr, Quelle: ComputerBase

EuGH-Verfahren: Verbot für Vorratsdaten­speicherung bleibt bestehen

Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, erklärt der EU-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona in einem Schlussantrag für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Selbst der Anti-Terror-Kampf rechtfertige die anlasslose Datensammlung nicht, Ausnahmen sind nur in sehr engen Grenzen denkbar.

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