Mit dem in der vergangenen Woche ergangenen Urteil schien der Fall beinahe schon abgehakt: Die Klage mehrerer Anleger wegen der Rückdatierung von Aktienoptionsscheinen wurde wegen fehlender Beweise und unter Berufung auf Verjährung vor einem kalifornischen Gericht abgewiesen. Der Prozess zeigte jedoch auch mögliche weitere Ansatzpunkte für eine Klage, was den Anlegern erneut Oberwasser gibt und den Weg zu neuen gerichtlichen Auseinandersetzungen ebnet.