Drucker dürfen nicht mit hohen Pauschal-Abgaben für Urheberrechte belegt werden, entschied jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Prozess der VG Wort gegen Canon. Die Richter hatten bereits im Januar in einem Verfahren gegen Epson, Kyocera Mita und Xerox ähnlich entschieden. Die VG Wort zeigt sich unbeeindruckt und verweist auf die anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache, damit sei die "OLG-Entscheidung vielleicht schon in einem Monat Makulatur". (Drucker, Urheberrecht)