05.09.2017 11:45 Uhr, Quelle: golem

E-Mail-Adresse reicht: Youtube muss bei Verstößen keine IP-Adressen herausgeben

An eine IP-Adresse kann man keine Nachricht schicken - mit dieser Begründung schränkt das OLG Frankfurt die Auskunftspflicht von Youtube bei Urheberrechtsverstößen ein. (Youtube, Urheberrecht)

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