28.07.2017 11:10 Uhr, Quelle: golem

Keylogger: Arbeitnehmer dürfen Mitarbeiter nicht generell ausspähen

Eine Firma hat ihre Mitarbeiter pauschal mit Keyloggern und Screenshot-Programmen überwacht. Doch auf dieser Basis ist laut Bundesarbeitsgericht keine Kündigung möglich. (Keylogger, Datenschutz)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz