27.07.2017 10:01 Uhr, Quelle: Heise

VW zu Kartellverdacht: Austausch zwischen Autokonzernen "üblich"

Was ist erlaubt – und was behindert den Wettbewerb? Für die deutschen Autoherstellern geht es bei dieser Frage ans Eingemachte. VW betont: Kooperationen zur Vereinheitlichung von Teilen seien zulässig.

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