25.07.2017 11:37 Uhr, Quelle: golem

BGH-Urteil: Banken dürfen Geld für SMS-TANs verlangen

Angesichts niedriger Zinsen verlangen Banken und Sparkassen immer mehr Gebühren für die Kontoführung. Beim Onlinebanking sind Kosten für SMS-TANs laut BGH erlaubt - unter einer bestimmten Bedingung. (Bundesgerichtshof, Finanzsoftware)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz