20.07.2017 11:28 Uhr, Quelle: golem

Oberlandesgericht Düsseldorf: ARD und ZDF müssen Übertragung im Kabelnetz bezahlen

Öffentlich-rechtliche Sender müssen nun doch für ihre Einspeisung in das TV-Kabelnetz zahlen. Eine Kündigung vor sechs Jahren ist unwirksam. (Kabel Deutschland, Vodafone)

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