16.12.2016 15:19 Uhr, Quelle: golem

Netzentgelte: Bundesverfassungsgericht lässt Telekomgesetz ändern

Wenn Netzentgelte für Zugangsleistungen nachträglich als zu niedrig eingestuft werden, muss der Netzbetreiber sie zurückfordern können. Darum lässt das Bundesverfassungsgericht jetzt das Telekommunikationsgesetz (TKG) ändern. (Telekom, Rechtsstreitigkeiten)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz