16.11.2016 15:28 Uhr, Quelle: Heise
EuGH schränkt Digitalisierung vergriffener Werke ein
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass vergriffene Bücher laut der EU-Urheberrechtsrichtlinie nur dann digital vervielfältigt werden dürfen, wenn die Autoren vorab davon wissen und widersprechen können.
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