15.09.2016 11:19 Uhr, Quelle: golem

Ende der Störerhaftung: Bei Verstößen droht Hotspot-Anbietern Nutzerregistierung

Kommerzielle Anbieter offener WLANs können teilweise aufatmen: Der EuGH erklärte Abmahnkosten und Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzungen für unzulässig. Aber das Urteil hat einen großen Haken. (Störerhaftung, WLAN)

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