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20.07.2007 18:05 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Werbe-SMS: BGH stärkt Verbraucherrechte

Handy-Besitzer müssen unerwünschte Werbe-SMS auf ihrem Handy zukünftig nicht mehr in Kauf nehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt mit einem Urteil (Az.: I ZR 191/04) die Verbraucherrechte gegenüber den Telefongesellschaften gestärkt. Dem Urteil zufolge dürfen auch Privatpersonen Auskunft über die Absender unerwünschter Werbe-SMS verlangen. Die Anwender können Namen und Anschrift des Inhabers der Rufnummer verlangen, von der die SMS gesendet wurde.

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