15.06.2016 18:19 Uhr, Quelle: golem

VG Augsburg: Presserecht gilt nicht für Neonazi-Watchblog einer Zeitung

Das Verwaltungsgericht Augsburg sieht in einem Blog zum Thema Rechtsextremismus einer großen deutschen Zeitung kein Presseorgan. Zudem sei der Autor in dem Fall kein Redakteur einer Zeitung oder Zeitschrift und habe damit keine Auskunftsrechte. (Politik/Recht, Web2.0)

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