12.05.2016 18:01 Uhr, Quelle: golem

Privates WLAN: Nutzer haftet nicht für illegale Uploads seiner Gäste

Der BGH stellt sich im Streit um illegale Uploads auf die Seite des Anschlussinhabers. Davon könnten auch Vermieter von Ferienwohnungen profitieren. (Netzpolitik, WLAN)

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