22.05.2014 13:54 Uhr, Quelle: CHIP

Urteil: Kein Ersatz bei Diebstahl mit Bankkarte & PIN

Benutzt ein Dieb zum Abheben von Geld die Originalbankkarte und PIN des Opfers, bekommt der Betroffene keinen Schadensersatz. Ein entsprechendes Urteil fällte jetzt das Amtsgericht München.

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