Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist nicht nur die EU-Richtlinie, sondern auch der im Koalitionsvertrag vereinbarte Kompromiss über Vorratsdatenspeicherung hinfällig, erklärt Justizminister Heiko Maas (SPD). Das bedeutet: „Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen.“