In einer Reaktion auf die Terroranschlägen von Madrid (2004) und London (2005) erließ die EU-Kommission eine Richtlinie mit der Nummer 2006/24/EG, die die Mitgliedstaaten zur anlasslosen Speicherung aller Verbindungsdaten wie Telefongesprächen, Internetsessions oder E-Mail-Kontakten verpflichtete. In Deutschland wurde sie 2008 eingeführt, aber 2010 durch das Bundesverfassungsgericht für nichti