07.04.2014 19:20 Uhr, Quelle: Heise
Geschädigter muss angeblichen Sturz beweisen
Behauptet ein Kunde, er sei auf ungeräumten Weg vor dem Geschäft ausgerutscht, muss das Unternehmen nur haften, wenn der Kunde dafür auch Beweise vorlegen kann.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info