01.04.2014 07:35 Uhr, Quelle: Heise
Überstunden müssen detailliert nachgewiesen werden
Wer von seinem Arbeitgeber die nachträgliche Vergütung von Überstunden verlangt, muss belegen können, wann und warum sie geleistet wurden. Außerdem müssen die Forderungen so schnell wie möglich gestellt werden.
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