Hinsichtlich des zum 21. Januar 2014 vorerst entschiedenen Rechtsstreits, in dem die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegenüber Valve die in den AGB verankerte Unzulässigkeit des Übertragens von Benutzerkonten anfocht, liegt nun eine ausführliche Begründung seitens des Landgerichts Berlin vor.