03.01.2014 12:35 Uhr, Quelle: Heise
Gericht: Keine grundsätzliche Haftung eines Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm haftet ein Anschlussinhaber nicht grundsätzlich für Rechtsverletzungen, sofern auch andere Personen auf den Anschluss zugreifen können.
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