Einzelnen Meldungen von größeren Nachrichtenportalen zufolge dürfte im Zuge einer noch unbekannten Rechtssache, die vor dem EuGH gelandet ist, der zuständige Generalanwalt einen brisanten Schlussantrag gestellt haben. Darin soll er eine Unvereinbarkeit der anlasslosen VDS mit der EU-Grundrechtecharta aus 2006 sehen.