Um Massenabmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen einzudämmen, hatte die alte Bundesregierung im Sommer entschieden, die Kosten von Abmahnungen zu deckeln. Seit dem 9. Oktober gilt das Gesetz, doch keine zwei Wochen nach Inkrafttreten ist absehbar, dass Abmahnkanzleien die Vorgaben aushebeln wollen.