Das Landgericht Köln hat der Willkür bei der Erhebung von Gebühren für die Mitnahme von Festnetz-Rufnummern zu einem anderen Anbieter mit einem aktuellen Urteil einen Riegel vorgeschoben. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaSnowden: US-Presse vor Nationalismus eingeknicktHDDs: Nun schrumpft auch die verkaufte Kapazität