Verbraucherschützer haben mit Erfolg eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Händler Amazon beantragt. Dieser hatte ihrer Ansicht nach eine veränderte Gesetzgebung zum Schutz der Nutzer nicht beachtet. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaNSA hat nach eigenen Aussagen sogar drei PRISMsActivision Blizzard kauft sich vom Mutterkonzern fr