Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen hat die Telekom wegen der geplanten Drosselung der Bandbreite nach Überschreitung eines bestimmten Übertragungsvolumens abgemahnt. Die Verbraucherzentrale wirft dabei der Telekom vor, eine digitale Zweiklassengesellschaft zu fördern und gegen die Netzneutralität zu verstoßen. In einem Beitrag, der Fragen zum Thema Telekom und DSL-Drosselung in neuen Verträgen seit 2. Mai beantwortet, erwähnt die