Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom jetzt per Abmahnung aufgefordert , die seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale habe man die geplante Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auf 384 kbit/s als unangemessene Benachteiligung beurteilt und sich daraufhin für den jetzt eingeleiteten, rechtl