24.04.2013 11:35 Uhr, Quelle: Heise
Bundesverfassungsgericht stutzt Anti-Terror-Datei zurecht
Karlsruhe hat das Gesetz zur Errichtung der Verbunddatei zwischen Polizeien und Geheimdiensten als grundsätzlich für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, einzelne Vorschriften etwa zur erweiterten Nutzung durch Ermittler gekippt.
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