Vergangenen Freitag hat der Bundestag das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage beschlossen. Das neue Gesetz soll die Verlinkung sowie Lizenzgebühren für kurze Textausschnitte regeln. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaCeBIT: Weniger Aussteller, dafür ein Mars-RoverTop 10: Die besten Videos der letzten Tage