US-Bezirksgericht Harold Baker hat entschieden, dass eine IP-Adresse nicht ausreicht, um eine reale Person zu identifizieren. Das kanadische Unternehmen VPR kann dem Urteil zufolge Internetprovider nicht dazu zwingen, zu IP-Adressen gehörige persönliche Daten ihrer Kunden herauszugeben. VPR ist ein Anbieter von Pornofilmen.