Das 'Landesgericht Berlin' hat die Beschwerde eines Online-Händlers offiziell zurückgewiesen, bei der es um die Einbindung des "Gefällt mir"-Knopfs von Facebook auf anderen Webseiten geht. Hierbei handelt es (Weiter lesen)Verwandter InhaltVodafone will sich nicht aus den USA zurückziehenAdobe: Japans Beben wird Umsatzwachstum stoppenGoogle bekommt Patent auf Doodles zugesprochen