Der bekannte Filehoster RapidShare hat Recht in einem Streit um den Umfang seiner Prüfungspflichten erhalten. RapidShare hatte Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom März 2010 (Weiter lesen)Verwandter InhaltRWE und Vodafone kooperieren beim BackboneGoogle torpediert Microsofts Cloud-GeschäftDeutschland führend in der Unterhaltungselektronik