Allein das Betrachten von Kinderpornos ist strafbar. Die bereits bestehende Rechtslage wurde am Montag vom Oberlandesgericht Hamburg mit einem unanfechtbaren Revisionsurteil bestätigt, das Grundsatzcharakter (Weiter lesen)Verwandter InhaltUSA: Spiele- und Konsolen-Markt weiter im SturzflugIntel & Nokia: Aus Moblin und Maemo wird MeeGoApple: Steve Jobs erlaubt Biografie über sich selbst