16.02.2010 10:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Gericht: Anklicken von Kinderpornos ist strafbar

Allein das Betrachten von Kinderpornos ist strafbar. Die bereits bestehende Rechtslage wurde am Montag vom Oberlandesgericht Hamburg mit einem unanfechtbaren Revisionsurteil bestätigt, das Grundsatzcharakter (Weiter lesen)Verwandter InhaltUSA: Spiele- und Konsolen-Markt weiter im SturzflugIntel & Nokia: Aus Moblin und Maemo wird MeeGoApple: Steve Jobs erlaubt Biografie über sich selbst

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