Beim Amtsgericht Mainz wurde eine Internet-Nutzerin in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung freigesprochen. Ihr konnte eine Schuld nicht direkt nachgewiesen werden. In (Weiter lesen)Verwandter InhaltVerbraucherschützer warnen vor Live-AuktionenGoogle geht rechtlich gegen chinesischen Klon vorTelefonica will an Google-Gewinnen beteiligt werden