Adobe hat jetzt zur Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. Januar 2010 Stellung genommen. In dem Verfahren ging es um eine auf Antrag von Adobe erwirkte einstweilige Verfügung gegen die HHS Usedsoft GmbH. Streitgegenstand war der Verkauf von zwei Lizenzen der Softwaresammlung "Adobe Creative Suite 4 Web Premium" an einen Kunden in Süddeutschland.