Der Chaos Computer Club darf weiterhin behaupten, der Wahlstift, der bei der Hamburger Bürgerschaftswahl 2008 eingesetzt werden sollte, sei gehackt worden, und die Sicherheitslücken veröffentlichen. Das Oberlandesgericht in Hamm hat eine Klage der Hersteller gegen die Hacker- und Datenschützerorganisation abgewiesen. (CCC, Wahlcomputer)