30.05.2008 10:20 Uhr, Quelle: golem

LG Hamburg schränkt Störerhaftung ein

Freenet haftet nicht für die auf seinen Seiten eingebundenen Inhalte der Wikipedia, entschied das Landgericht Hamburg. Geklagt wurde gegen eine Passage in einem Wikipedia-Artikel, die Freenet nach Kenntnisnahme gelöscht hatte. (Wikipedia)

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