11.09.2026 17:27 Uhr, Quelle: Heise
OLG Köln bremst Verbraucherschützer: „Bezahlen mit Daten“ ist kein Preis
Wer Kunden-Apps nutzt, zahlt oft mit seinen Daten. Ein Gesamtpreis nach Verbraucherrecht entsteht dadurch laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln aber nicht.
Weiterlesen bei Heise