29.07.2026 12:18 Uhr, Quelle: golem
Amtsgericht Starnberg: Google muss für Fakeshop-Schaden aufkommen
Laut dem Gericht war Google bekannt, dass die Anzeige von einem Fakeshop kam. Der US-Konzern soll das Geld für die nicht gelieferte Bestellung und die Kosten des Rechtsstreits erstatten. (Verbraucherschutz, Google)
Weiterlesen bei golem
JustMac.info