10.06.2026 16:45 Uhr, Quelle: golem

Urteil gegen Google: Störerhaftung gilt nicht für KI-Übersicht von Suchergebnissen

Google kann direkt für die Inhalte der KI-Übersichten haftbar gemacht werden. Der bisherige Schutz von Suchmaschinen greift dann nicht mehr. (Störerhaftung, Google)

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