04.06.2026 23:00 Uhr, Quelle: Heise
Höchstgericht: Ein „Like” einer Beleidigung ist (k)eine Beleidigung
Ein Vermählter wird auf Facebook beleidigt, Dritte „liken” das. Der Gemahl klagt auf Unterlassung. Doch haben Likes „diffusen Charakter”.
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