17.04.2026 07:54 Uhr, Quelle: golem
Bundesgerichtshof urteilt gegen Netflix: Abokündigung muss trotz Restguthaben möglich sein
Netflix hat vor dem Bundesgerichtshof verloren. Das Unternehmen lehnte jahrelang Kündigungen ab, wenn Abonnenten noch Restguthaben besaßen. (Netflix, Verbraucherschutz)
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