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29.03.2026 12:45 Uhr, Quelle: CHIP

Arbeitszeit oder Privatsache? Wann Duschen im Job bezahlt wird

Duschen zählt im Job nicht automatisch zur Arbeitszeit. Erlaubt und bezahlt ist es vor allem dann, wenn die Tätigkeit die Reinigung zwingend erforderlich macht.

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