Wer eine Anwendung über Apples App Store anbietet, muss sich an einige Vorgaben halten und unterliegt bestimmten Kennzeichnungspflichten. Entwickler sind beispielsweise dazu angehalten, Angaben zum Datenschutz, der Größe der Software und der Kompatibilität zu machen. Ab sofort gibt es eine weitere Pflichtangabe, zu der sich Apple ausführlich äußert : Wurde die App von der zuständigen Behörde im